by Kristin

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit?

Sie haben ein interessantes Stellenangebot entdeckt und möchten sich verändern?

Dürfen wir Sie kontaktieren und Ihnen passende Vorschläge machen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. 

Wie verläuft die Vermittlung?

Wenn wir eine passende Einsatzmöglichkeit für Sie haben, laden wir Sie zum persönlichen Gespräch ein. Hier werden wir Sie zu Ihren Vorstellungen und Wünschen, möglichen Arbeitszeiten und –aufgaben befragen und Sie über die weitere Vorgehensweise informieren. Meist können wir Ihnen im Erstgespräch schon eventuelle Arbeitsstellen vorschlagen. Im weiteren Verlauf der Vermittlung wird es zu Vorstellungsgesprächen und Probearbeiten kommen. Sie entscheiden dann, ob und welche Arbeitsstelle Sie annehmen.

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

Zwingend benötigen wir von Ihnen einen Lebenslauf mit aktueller Anschrift und Telefonnummer. Wünschenswert wären die Angaben über Führerschein, eigenen PKW und ein Bild. Arbeits- und Ausbildungszeugnisse, Qualifikationsnachweise und sonstige für Sie wichtige Dokumente können beigefügt werden.

Was passiert mit meinen Bewerbungsunterlagen?

Sie werden in unserem Bewerberpool gespeichert. Ihre Daten werden nur für Zwecke der Vermittlung verwendet. Wenn Sie unseren Service nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, werden wir Ihnen auf Nachfrage gern Ihre Unterlagen zurücksenden oder zur Abholung hinterlegen. Bei erfolgreicher Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis müssen Ihre Unterlagen gesetzlich vorgeschrieben, sieben Jahre archiviert werden.

Wie lange dauert eine Vermittlung?

Dies ist von der aktuellen Arbeitsmarktlage und Ihrer Mitarbeit abhängig.

Wie kann ich eine Vermittlungsvereinbarung kündigen?

Bei Bewerbern mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, dieser ist i.d.R für drei Monate gültig, erlischt der Vertrag, wenn uns kein neuer Folgegutschein zugesandt wird. Sollten Sie selbstständig eine Arbeit finden, genügt uns eine kurze Information der Kündigung, ohne Angabe von Gründen.

Bei Bewerbern mit einer Privatvereinbarung, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden.

Welche Kosten entstehen für die Vermittlung? Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vs. Privatvereinbarung.

Unterschieden wird zwischen Vermittlung mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und Vermittlung ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Honorarvereinbarung).

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein  

Für Interessenten, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verfügen, ist die Vermittlung kostenfrei. Bei einer erfolgreichen Vermittlung haben Sie lediglich die Pflicht, uns den Originalen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auszuhändigen, damit wir diesen bei der "Agentur für Arbeit" zur Abrechnung einreichen können. Nähere Informationen erhalten Sie im Bewerbergespräch.

Honorarvereinbarung:

Natürlich möchten wir auch Interessenten ohne Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei der Suche nach einer neuen Tätigkeit unterstützen. Wir bieten Ihnen in diesem Fall eine Honorarvereinbarung an. Das individuell vereinbarte Honorar wird nur bei einer erfolgreichen Vermittlung fällig. Alle Dienstleistungen unsererseits, wie zum Beispiel Stellensuche, die Erstellung von Kurzprofilen und Vorstellungsgesprächen sind für Sie kostenfrei. Selbstverständlich besteht für Sie keine Verpflichtung eine Arbeitsstelle anzunehmen. Dies ist unser Risiko.

Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns- wir behandeln jede Anfrage mit der gebotenen Diskretion.

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